Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 19.08.1998 | AG Biedenkopf, 26.05.1998

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98   

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https://dejure.org/1998,7182
OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98 (https://dejure.org/1998,7182)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.07.1998 - 10 W 1047/98 (https://dejure.org/1998,7182)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 10 W 1047/98 (https://dejure.org/1998,7182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren; Anspruch des Kindes gegen den leiblichen Vater auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf ; Leistungsfähigkeit des Vaters; Versagung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 571
  • FamRZ 1999, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5768
OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760).
  • OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99
    Entgegen der vom Ast. zitierten Ansicht des OLG Bamberg (FamRZ 1995, 1590) besteht kein Vertrauensschutz für eine Partei dahingehend, dass sie die gewährte staatliche Prozesskostenhilfe behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb des Zeitraums des § 120 I ZPO ändern (so auch OLG München, NJW-RR 1999, 578 = FamRZ 1999, 303).

    Demnach ist es der bedürftigen Partei zuzumuten, den Erlös aus der Veräußerung des Familienheims auch dann für die Prozesskosten einzusetzen, wenn von dem Erlös eine neue Wohnung angeschafft wird (OLG Schleswig, SchlHA 1984, 128; OLG Celle, JurBüro 1990, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 303).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - 9 W 74/00

    Prozesskostenhilfe - Abänderungsverfahren - Anordnung sofortiger Zahlung der

    Aus § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG läßt sich nicht ableiten, dass aus Schonvermögen stammende Gelder ebenfalls geschütztes Vermögen sind (vgl. BSHG Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 88 Rdnr. 55; vgl. auch OLG München FamRZ 1999, S. 303; OLG Köln MDR 1996, S. 197; OLG Stuttgart FamRZ 1996, S. 873; abweichend und großzügiger OLG Bamberg FamRZ 1995, S. 1590; zum Streitstand auch Zöller/Philippi, 21. Aufl. § 115 Rdnr. 54, § 120 Rdnr. 25; Musielak, ZPO, § 120 Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der

    Eine Prozesspartei, der nach Prozessbeginn ihre Prozesskostenschuld bekannt sei, dürfe später erlangtes Vermögen nicht vorrangig zum Immobilienerwerb - also zur Vermögensbildung - nutzen (OLG München FamRZ 99, 303; OLG Schleswig FamRZ 00, 760; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, u.a. Beschluss vom 2.10.2003, AZ 8 W 426/03 und vom 21.12.2006, 8 WF 106/05; offen gelassen von Kalthoener / Büttner, 4. Aufl., RN 338).
  • OLG Köln, 09.04.2001 - 11 W 3/01

    Schicksal der PKH-Bewilligung nach Zufluss erheblicher Mittel

    Ein unbedingter Vorrang der Deckung der Verfahrenkosten besteht nicht (anders etwa OLG München FamRZ 1999, 303 f.; Wax in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2.Aufl., § 120 Rn. 18, § 115 Rn. 65).
  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Die Vorschrift rechtfertigt es nicht, daß eine Partei ihr zufließende Gelder zur Finanzierung eines erst während des Rechtsstreits angeschafften Hauses verwendet (vgl. hierzu auch OLG München EzFamR aktuell; Beschl. v. 19.8.1998 ? 12 WF 995/98, OLGR München 1999, 42).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2001 - 5 WF 215/01

    PKH, Änderung der Bewilligung, wirtschaftl. Voraussetzung

    Ist der Betrag nicht mehr vorhanden, ist zu prüfen, ob die Leistungsunfähigkeit unberechtigterweise herbeigeführt worden ist (vgl. dazu BGH a.a.O.; OLG München FamRZ 1999, 303; Senat Beschluss vom 17.4.1996 - 5 WF 234/95; Beschluss vom 16.6.1997 - 5 WF 158/96; Zöller a.a.O. Rn. 72).
  • LG Osnabrück, 16.07.2013 - 5 T 385/13

    Möglichkeit der Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung (hier: Widerruf der

    Soweit einer Partei bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, hat sie einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzuhalten (OLG München, FamRZ 1999, 303 ).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Partei Vorsorge für eventuelle Kostennachzahlungen treffen muss, wenn ihr bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, sie dann einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzubehalten hat, da im Hinblick auf die Regelung des § 120 ZPO kein Vertrauensschutz innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens besteht, das sie die staatlich gewährte Sozialleistung behalten darf, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des Zeitraums so ändern, dass die Kosten von der Partei selbst getragen werden könnte und eine Ausnahme nur zu machen ist, wenn die Partei das Vermögen in billigenswerter Weise verwertete (vgl. dazu Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. Rn.446, Wachs in Münchner Kommentar ZPO 2. Aufl. § 120 Rn. 18 OLG München FamRZ 1999, 303, OLG Brandenburg FamRZ 1997 1543, 0LG Bamberg FamRZ 95 1590).
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Rechtsprechung
   AG Biedenkopf, 26.05.1998 - 3 F 131/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12998
AG Biedenkopf, 26.05.1998 - 3 F 131/98 (https://dejure.org/1998,12998)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 26.05.1998 - 3 F 131/98 (https://dejure.org/1998,12998)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 3 F 131/98 (https://dejure.org/1998,12998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HausratsVO § 6
    Grundsätze für die Aufteilung der Ehewohnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 303
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